Sportfischer Verein Wesenberg e.V.
  

Gebührenordnung / Aufnahmeantrag 


Gebührenordnung des Sportfischervereins Wesenberg e.V. vom
21.02.2026

Die Einnahmen aus Beiträgen und dem Verkauf von Urlauberangelkarten dienen ausschließlich gemeinnützigen Zwecken wie der finanziellen Absicherung der Vereinsarbeit, dem Kauf von Besatzfischen und der Bildung von Rücklagen.


1. Jahresbeiträge

Erwachsene ab 18 Jahre                                 60 Euro

Kinder, Jugendliche, Studenten bis 18 Jahre      15 Euro

2. Aufnahmegebühr

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                 25 Euro

Erwachsene                                                   150 Euro
(Als Alter gilt das jeweils vollendete Lebensjahr)

3. Zahlungsverkehr

Der Beitrag und die Entschädigung für den im Vorjahr nicht geleisteten Arbeitseinsatz werden nach dem 15. Februar eines jeden Jahres im Bankeinzugsverfahren (SEPA) abgefordert.
Für eine ausreichende Deckung seines Kontos ist das Mitglied verantwortlich.
Im Falle einer Rückbuchung, ist nur noch die Barzahlung für das laufende Kalenderjahr, mit einem Mehrpreis von 10 Euro plus Bankgebühr, möglich.
Wer bis zum 31.12. des laufenden Jahres keinen Beitrag entrichtet hat, gilt als ausgeschieden.

4. Urlauberangelkarten

Tageskarte      20 Euro
Wochenkarte   40 Euro
2 Wochen       60 Euro
Jahreskarte    150 Euro

Voraussetzung für den Erhalt einer Urlauberangelkarte ist die Vorlage eines gültigen Fischereischeins.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr können ohne gültigen Fischereischein Gastkarten erwerben. (geangelt werden darf nur am Tag mit 1 Friedfisch Angel)
Tageskarte    10 Euro
Jahreskarte   30 Euro

5. Arbeitseinsatz

Jedes Mitglied ist ab dem Folgejahr der Vollendung des 18.Lebensjahres  verpflichtet, einen Arbeitseinsatz pro Kalenderjahr zu leisten. Bei Nichterfüllung werden 60 Euro im Folgejahr per Bankeinzugsverfahren eingezogen Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind grundsätzlich ab dem Folgejahr der Vollendung des 70. Lebensjahres vom Arbeitseinsatz befreit.

6. Mitteilungspflicht


Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die eine andere Beitragszahlung oder die Befreiung von Arbeitseinsätzen zur Folge haben, sind dem Vorstand rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Über die Befreiung von Arbeitseinsätzen entscheidet der Vorstand auf Antrag.


Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 21.02.2026

Aufnahmeantrag mit SEPA
Aufnahmeantrag_SEPA_1.pdf (107.32KB)
Aufnahmeantrag mit SEPA
Aufnahmeantrag_SEPA_1.pdf (107.32KB)